Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 23. April 2026 · Fassung 1.1
§ 1 · Geltungsbereich
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die kurzzeitige, stundenweise oder tageweise Vermietung des Workshop-Raums "Grell37" (Grellstraße 37, 10409 Berlin) durch Dennis Roßkopf, Grellstraße 37, 10409 Berlin (nachfolgend "Vermieter").
(2)Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
(3)Das Angebot des Vermieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abgabe der Buchungsanfrage versichert der Mieter, in dieser Eigenschaft zu handeln; der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(4)Der Raum wird entsprechend ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken (Workshops, Seminare, Coachings, Meetings u. ä.) vermietet, nicht zu Wohnzwecken und nicht für private Feiern. Für Bild- und Tonaufnahmen gelten die Regelungen in § 11.
§ 2 · Vertragsschluss
(1)Die Informationen auf der Website (Raumbeschreibung, Verfügbarkeit, Preise) sind unverbindlich und stellen noch kein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar.
(2)Mit dem Absenden des Buchungsformulars gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags zu den dort gewählten Konditionen ab. Eine Eingangsbestätigung per E-Mail dokumentiert lediglich den Eingang der Anfrage und stellt noch keine Annahme dar.
(3)Der Mietvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Vermieters per E-Mail zustande. Der Vermieter kann eine Anfrage ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 3 · Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
(1)Bei der Vermietung des Raums zu einem konkreten Termin oder Zeitraum handelt es sich um eine Dienstleistung im Bereich der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
(2)Verbraucher haben daher bei Buchungen über die Website kein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit Bestätigung der Buchung durch den Vermieter ist der Mietvertrag verbindlich.
(3)Stornierungen sind nur nach Maßgabe von § 5 dieser AGB möglich.
§ 4 · Preise und Zahlung
(1)Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung des Vermieters ausgewiesene Preis. Die im Buchungsformular angezeigten Preise dienen ausschließlich der Vorab-Information und sind unverbindlich; sie begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss zu diesem Preis. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2)Im Mietpreis enthalten sind die Nutzung des Raums inklusive der vorhandenen Ausstattung sowie Leitungswasser (Karaffen und Gläser sind in der Küche bereitgestellt). Optional gebuchte Getränkeflats werden zusätzlich abgerechnet.
(3)Die Zahlung erfolgt per Überweisung gegen Rechnung. Die Rechnung wird in der Regel nach der Veranstaltung gestellt; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
(4)Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung oder vollständige Vorkasse vor Veranstaltungsbeginn zu verlangen, insbesondere bei der ersten Buchung eines Mieters, bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn) sowie bei Buchungen mit einem Auftragswert über 1.000,00 €. Die Höhe einer etwaigen Anzahlung wird im Einzelfall mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt; der Mietvertrag wird in diesem Fall erst mit Eingang der Anzahlung wirksam.
§ 5 · Stornierung und Umbuchung
(1)Eine Stornierung oder Umbuchung durch den Mieter ist nur in Textform (z. B. per E-Mail an hallo@grell37.de) möglich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter.
(2)Bei Stornierung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornogebühren an.
(3)Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen werden 90 % des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt. In den verbleibenden 10 % sind die durch die Nichtinanspruchnahme ersparten Aufwendungen (insbesondere Reinigung, Energie, Verbrauchsmittel) pauschal abgegolten.
(4)Eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit und in Absprache mit dem Vermieter einmalig möglich, sofern die Umbuchungsanfrage spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungsbeginn beim Vermieter eingeht.
(5)Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen tatsächlich höheren Schaden im Einzelfall geltend zu machen.
§ 6 · Zugang zum Raum
(1)Der Zugang zum Raum erfolgt primär über ein elektronisches Schließsystem (Nuki). Der Mieter erhält spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die erforderlichen Zugangsdaten (Code oder digitale Berechtigung) per E-Mail.
(2)Als Rückfallebene steht eine Schlüsselbox am Objekt zur Verfügung; deren Code wird dem Mieter mit den Zugangsdaten mitgeteilt.
(3)Die Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich den Personen mitgeteilt werden, die an der gebuchten Veranstaltung teilnehmen. Eine Weitergabe an sonstige Dritte ist untersagt.
(4)Die Berechtigung des Mieters gilt nur für den gebuchten Zeitraum. Nach Veranstaltungsende erlöschen die Zugangsberechtigungen automatisch bzw. werden vom Vermieter deaktiviert.
§ 7 · Pflichten des Mieters · Hausordnung
(1)Der Mieter erhält den Raum in einsatzbereitem Zustand. Eine fachgerechte Endreinigung (Saugen, Wischen, Müllentsorgung) führt der Vermieter durch; sie ist im Mietpreis enthalten. Vom Mieter wird lediglich erwartet, mitgebrachte Gegenstände zu entfernen, das Mobiliar an seinen ursprünglichen Platz zurückzustellen und Tafeln bzw. Whiteboards zu wischen.
(2)Wird der Raum nicht in dem in Absatz 1 beschriebenen Zustand zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Reinigungsgebühr in Höhe von 80,00 € zzgl. USt. in Rechnung zu stellen. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen tatsächlich höheren Aufwand im Einzelfall geltend zu machen.
(3)Im Mietpreis enthalten ist Leitungswasser zur Selbstbedienung; Karaffen und Gläser stehen in der Küche bereit. Weitere Getränke aus dem Bestand des Vermieters dürfen nur konsumiert werden, soweit dies durch eine gebuchte Getränkeflat abgedeckt ist. Eine gebuchte Flat berechtigt zum üblichen, bestimmungsgemäßen Konsum vor Ort während der Veranstaltungsdauer; eine Mitnahme von Getränken über das Veranstaltungsende hinaus ist nicht zulässig. Über das übliche Maß hinaus oder unberechtigt entnommene Getränke werden zu üblichen Endverbraucherpreisen, mindestens jedoch mit 4,00 € je Flasche bzw. Dose, gesondert in Rechnung gestellt.
(4)Die Höchstpersonenzahl von 16 Personen darf nicht überschritten werden. Eine Überschreitung berechtigt den Vermieter, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Raum zu räumen.
(5)Im gesamten Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Offenes Feuer (z. B. Kerzen) ist nicht gestattet.
(6)Auf die Belange der Nachbarschaft ist Rücksicht zu nehmen; die gesetzlichen Vorgaben zur Nachtruhe ab 22:00 Uhr sind einzuhalten.
(7)Der Mieter ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Technik (Beamer, Sound, Mobiliar) sachgemäß und entsprechend etwaiger Bedienungshinweise zu nutzen.
(8)Der Mieter ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung eine Betriebs- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden zu unterhalten. Auf Verlangen ist dem Vermieter ein Nachweis der Versicherung vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
§ 8 · Hausrecht
(1)Der Vermieter und seine Beauftragten üben das Hausrecht aus. Bei groben Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung sowie bei konkreter Gefahr für Personen oder Sachen kann der Vermieter die Veranstaltung abbrechen und Personen aus den Räumen verweisen.
(2)Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht. Etwaige Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
§ 9 · Haftung des Mieters · Schäden · Kaution
(1)Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder Teilnehmer der Veranstaltung schuldhaft an Räumen, Mobiliar, Technik oder sonstigen Einrichtungsgegenständen verursachen.
(2)Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Wird ein Schaden erst nach Verlassen des Raums festgestellt, gilt der vom Vermieter dokumentierte Zustand als verbindlich, sofern der Mieter keinen anderen Zustand bei Übergabe nachweisen kann.
(3)Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall — insbesondere bei Veranstaltungen mit erhöhtem Schadenspotenzial (z. B. Einsatz schwerer Technik, größere Personenzahl) — vor Übergabe eine Kaution in Höhe von bis zu 500,00 € zu verlangen. Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe des Raums unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, zurückerstattet.
§ 10 · Vermieter ist nicht Veranstalter · Freistellung
(1)Der Vermieter stellt dem Mieter ausschließlich die Räumlichkeiten und die vereinbarte Ausstattung zur Verfügung. Die inhaltliche und organisatorische Durchführung der Veranstaltung obliegt allein dem Mieter; der Vermieter ist nicht Veranstalter im Sinne des Versammlungs-, Gewerbe- oder Steuerrechts.
(2)Der Mieter ist allein verantwortlich für die Einholung etwaig erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA) sowie für etwaige Meldepflichten gegenüber der Künstlersozialkasse, dem Finanzamt oder sonstigen Stellen.
(3)Der Mieter ist gegenüber den Teilnehmern seiner Veranstaltung allein für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere DSGVO) verantwortlich, soweit er personenbezogene Daten der Teilnehmer verarbeitet (z. B. Anmeldelisten, Aufzeichnungen, Foto-/Videoaufnahmen).
(4)Der Mieter stellt sicher, dass alle musikalischen Aufführungen — einschließlich Hintergrundmusik, Streaming-Diensten oder eigener Tonträger — bei der GEMA ordnungsgemäß angemeldet und vergütet werden, soweit eine Anmelde- oder Vergütungspflicht besteht. Eine etwaige Inanspruchnahme des Vermieters durch die GEMA fällt unter die Freistellungspflicht nach Absatz 5.
(5)Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung gegen den Vermieter erhoben werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche von Veranstaltungsteilnehmern, Behörden, Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 11 · Bild- und Tonaufnahmen
(1)Aufnahmen des Raums und seiner Ausstattung zu Marketingzwecken des Mieters (z. B. Workshop-Dokumentation, Social-Media-Posts) sind gestattet. Bei Aufnahmen, die über die reine Veranstaltungsdokumentation hinausgehen — insbesondere kommerzielle Foto-, Film- oder Tonproduktionen — ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter zu treffen.
(2)Werden bei Aufnahmen Personen erkennbar abgebildet, ist der Mieter allein dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen einzuholen. Etwaige Ansprüche Dritter aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen fallen unter die Freistellungspflicht nach § 10 Absatz 5.
(3)Der Vermieter ist berechtigt, gelegentlich Aufnahmen des Raums zu eigenen Marketingzwecken anzufertigen und zu veröffentlichen, sofern keine identifizierbaren Personen erkennbar sind oder eine entsprechende Einwilligung der Betroffenen vorliegt.
§ 12 · Haftung des Vermieters
(1)Der Vermieter haftet für Schäden — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Insoweit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3)Für vom Mieter oder dessen Teilnehmern eingebrachte Gegenstände (z. B. Garderobe, technische Geräte, Materialien) wird keine Haftung übernommen, soweit kein Verschulden des Vermieters vorliegt.
(4)Eine Haftung des Vermieters für Schäden infolge von Stromausfall, WLAN-Ausfall oder Ausfall einzelner Geräte besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5)Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die aus der inhaltlichen oder organisatorischen Durchführung der Veranstaltung durch den Mieter entstehen, ist ausgeschlossen.
§ 13 · Höhere Gewalt
(1)Wird die Erfüllung des Vertrages durch unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Energiemangellage) erheblich erschwert, vorübergehend unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien für die Dauer des Hindernisses von ihren Leistungspflichten befreit.
(2)In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet oder, in beidseitigem Einvernehmen, auf einen Ersatztermin angerechnet. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 14 · Datenschutz
Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Vermieter ausschließlich zum Zweck der Buchungsabwicklung verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 15 · Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.